Unter einer Personalversammlung versteht man eine vom Personalrat einberufene Versammlung aller Beschäftigten einer öffentlichen Dienststelle, z. B. eines Ministeriums oder einer Kommunalverwaltung.
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Unter einer Personalversammlung versteht man eine vom Personalrat einberufene Versammlung aller Beschäftigten einer öffentlichen Dienststelle, z. B. eines Ministeriums oder einer Kommunalverwaltung.