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Der islamische Fastenmonat Ramadan beginnt.

 

Auszug aus der Verwaltungsvorschrift des Landes Brandenburg zur Orientierung: (https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vv_schulbetrieb)

Schülerinnen und Schüler können für die Erfüllung religiöser oder weltanschaulicher Pflichten beurlaubt werden, wenn die Zugehörigkeit zu der jeweiligen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft nachgewiesen wird. Sie sollen beurlaubt werden für die Teilnahme an Kirchentagen ihres Glaubens, soweit nicht vorrangige schulische Belange dem entgegenstehen. Sie sind an den nachfolgend aufgeführten kirchlichen Feiertagen und Gedenktagen ihrer Religionsgemeinschaft auf Wunsch ihrer Eltern, bei Volljährigkeit auf ihren eigenen Wunsch, zu beurlauben. Für die Beurlaubung an den in Buchstaben a bis d genannten Feier- und Gedenktagen bedarf es keines schriftlichen Antrags gemäß Absatz 1. Die Leiterin oder der Leiter der Klasse oder Lerngruppe ist mindestens drei Tage vorher zu informieren.

Die Berliner Verwaltungsvorschrift zu den betreffenden Feiertagen findet sich unter folgendem Link: Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern islamischen …Berlin.dehttps://www.berlin.de › vv08-religioese_feiertage

 

 

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